Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Audio- und Videoproduktion, die von Daniel Hren, Kloster Langheimer Straße 49, 96050 Bamberg (nachfolgend „Anbieter“) erbracht werden.

Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein:
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die Dienstleistungen zu privaten Zwecken in Anspruch nehmen.
Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen, die unsere Dienstleistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit nutzen.

Die Darstellung unserer Dienstleistungen auf unserer Website oder in anderen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Übersicht unserer Leistungen dar.

Vertragsabschluss:
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Buchung mündlich, schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst) vornimmt und der Anbieter diese bestätigt.

Leistungsverfügbarkeit:
Sollte eine gebuchte Dienstleistung aus unvorhergesehenen Gründen nicht durchgeführt werden können (z. B. technische Probleme, Krankheit), informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2 Musikproduktion und Komposition für Geschäftskunden

Vorgespräch und Planung:
Vor Beginn der Produktion findet ein Vorgespräch statt, um den gewünschten Stil, die musikalische Ausrichtung sowie die gewünschten Instrumente zu ermitteln.
Änderungen an Stil und Instrumentierung, die nach diesem Vorgespräch gewünscht werden, können zusätzliche Kosten verursachen.

Leistungsumfang und Ablauf:
Die Musikproduktion und Komposition erfolgt in mehreren Schritten, um ein optimales Ergebnis zu erzielen:
Layout 1: Skizzierte Version zu Vorschauzwecken.
Layout 2 (optional): Erweiterte skizzierte Version, sofern notwendig und mit dem Kunden abgestimmt.
Endgültige Komposition und Aufnahme: Fertigstellung der finalen Version.

Zusätzliche Leistungen:
Studiomusiker können auf Wunsch des Kunden oder bei notwendiger Komplexität hinzugebucht werden.
Die Kosten für Studiomusiker werden vorab mit dem Kunden besprochen und individuell berechnet.

Mixing und Mastering:
Mixing und Mastering werden separat durchgeführt und gesondert berechnet.
Der Kunde erhält eine erste Version des Mixes und des Masters zur Abnahme.

Änderungen und Verantwortung des Kunden:

Verantwortung des Kunden:
Der Kunde verpflichtet sich, klare Vorgaben und Feedback zu geben, um den Produktionsprozess effizient zu gestalten.
Es wird empfohlen, alle Wünsche zu Stil, Instrumentierung und klanglichen Vorstellungen bereits während des Vorgesprächs und der Layout-Phase klar zu definieren.

Änderungen und Anpassungen:
Änderungen an der Instrumentierung sowie Anpassungen des Mixes werden zusätzlich berechnet, da diese nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten sind.
Nachträgliche Änderungen nach der endgültigen Abnahme sind gegen Aufpreis möglich und werden vorab kommuniziert.

Individuelle Preisgestaltung:
Alle Preise für Musikkomposition und Musikproduktion werden individuell auf Basis von Komplexität, Arbeitsaufwand und Wunschleistungen festgelegt.
Nach dem Vorgespräch kann der Kunde auf Wunsch ein Angebot erhalten, in dem der geschätzte Preis und der Leistungsumfang transparent aufgeführt sind.

Preisänderungen bei nachträglichen Anpassungen:
Änderungen am Leistungsumfang oder nachträgliche Wünsche können den endgültigen Preis beeinflussen.
In solchen Fällen wird der Kunde vorab über die Preisänderungen informiert.

Lizenzvereinbarungen und Nutzungsrechte:

Total Buyout:
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erhält der Kunde bei Abschluss des Projekts alle Nutzungsrechte (Total Buyout) an der Musikproduktion.
Der Kunde darf die Musik uneingeschränkt und zeitlich unbegrenzt in allen Medien und Formaten verwenden.

Eingeschränkte Lizenzen:
Auf Wunsch des Kunden oder abhängig von der Projektanforderung können eingeschränkte Lizenzen vergeben werden, z. B. regional, zeitlich oder zweckgebunden.
Erweiterungen dieser Lizenzen sind jederzeit gegen Aufpreis möglich.
Alle Lizenzvereinbarungen werden schriftlich festgehalten, um Rechtssicherheit für beide Parteien zu gewährleisten.

Urheberrecht und Namensnennung:
Das Urheberrecht verbleibt bei dem Komponisten.
Eine Namensnennung des Komponisten kann bei Veröffentlichung optional vereinbart werden.

GEMA-Freiheit:
Alle produzierten Musikstücke sind GEMA-frei und enthalten keine GEMA-pflichtigen Bestandteile.
Der Kunde kann die Musik daher ohne zusätzliche GEMA-Gebühren in Werbung, Videos, Social Media und anderen öffentlichen Medien nutzen.

Haftungsausschluss:
Der Komponist und Produzent garantiert die GEMA-Freiheit der Musikstücke.
Sollten dennoch durch Dritte Ansprüche erhoben werden, ist der Kunde für die rechtmäßige Nutzung verantwortlich.

§ 3 Studio-Live-Performance Paket (499,- €) – Leistungsumfang & Bedingungen

Leistungsumfang:
Das Studio-Live-Performance Paket umfasst die Video- und Audioaufnahme eines (1) Songs in unserem Studio.
Die Dauer der Aufnahme beträgt maximal 4 Stunden, exklusive Auf- und Abbau.
Die Postproduktion (Videoschnitt & Audiomixing) erfolgt im Anschluss und kann bis zu 7 Tage dauern.

Preisgestaltung:
Der Preis für das Paket beträgt 499,- € und beinhaltet die Aufnahme für bis zu fünf Musiker.
Jeder zusätzliche Musiker wird mit 100,- € berechnet.

Verantwortung des Künstlers:
Der Kunde verpflichtet sich, vorbereitet zur Aufnahme zu erscheinen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Verzögerungen, die durch unzureichende Vorbereitung des Künstlers entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und können nicht zu einer Verlängerung der Aufnahmezeit führen.

Zeitliche Begrenzung:
Die maximale Aufnahmedauer von 4 Stunden ist nicht überschreitbar.
Falls die Aufnahme innerhalb dieser Zeit nicht abgeschlossen werden kann, muss ggf. ein zusätzlicher Termin gegen Aufpreis vereinbart werden.

Nachträgliche Änderungen:
Der Kunde erhält eine erste Version des Videos und Audios nach Fertigstellung der Postproduktion.
Eine Korrekturschleife ist inklusive. Weitere Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen.

Stornierung & Terminverschiebung:
Eine Stornierung oder Verschiebung muss spätestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Andernfalls wird eine Stornogebühr von 50 % des Paketpreises fällig.